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Irrweg Mindestlohn – Ausnahmewahn führt in Zweiklassengeselschaft

Es ist ein skurriles Schauspiel um den Mindestlohn, das die Großkoalitionäre derzeit aufführen. Denn die Gesichtswahrung gegenüber dem „Koalitionspartner“ auf Seiten der Union scheint offensichtlich wieder einmal wichtiger zu sein, als die Sinnhaftigkeit des eigenen Handelns zu hinterfragen. Wenn Mitglieder der Unionsfraktionen nun plötzlich nach Ausnahmen vom Mindestlohn verlangen, dann zeigt dies einmal mehr, mit wie wenig Verstand manche das politische Geschäft betreiben. Denn Mindestlohn und Ausnahmen vom Mindestlohn sind ein Widerspruch in sich. Sinn und Zweck eines gesetzlichen Mindestlohns ist es ja gerade, eine Grenze zu definieren, die bei der Entlohnung einer jeden Arbeitstätigkeit keinesfalls unterschritten werden darf. Als Begründung dafür wurde und wird immer wieder die Menschenwürde angeführt und darauf verwiesen, dass alle Menschen von ihrer Arbeit auch leben können müssen. Würde man aber nur eine einzige Gruppe oder auch nur einen einzigen Menschen von dieser Regelung ausnehmen, hieße das im Umkehrschluss, dass man diesem oder diesen qua Gesetz eben nicht die gleiche Würde zubilligt wie denen, die den Mindestlohn bekommen. Man definierte damit gleichsam eine Kategorie von Menschen zweiter Klasse, bei denen es dann eben nicht mehr darauf ankommt, dass sie von ihrer Arbeit leben können müssen. All die nun in den Medien immer wieder genannten Gruppen für die gewünschten Ausnahmen wie Erntehelfer, Zeitungsausträger, Langzeitarbeitslose oder auch Praktikanten bekämen ein klares Signal: Eure Arbeit hat so wenig Wert, dass es nicht einmal mehr zu dem von unserer Politik festgelegten Mindestlohn reicht, der eigentlich schon die Untergrenze des erträglichen ist. Hinzu kommt, dass der klägliche Versuch, nun Schlupflöcher zu suchen und Ausnahmen zu schaffen, eigentlich nur den Zweck verfolgt, den status quo zu erhalten, ohne die sozialen Folgen zu bedenken.

Dabei liegt der eigentliche Ursprungsfehler im gesetzlichen Mindestlohn selbst. Denn was im ersten Moment sozial und nachvollziehbar klingt, erweist sich bei näherem hinsehen als süßes Gift, ähnlich dem Anhäufen von Schuldenbergen. Wenn Politik sich anmaßt, Löhne definieren zu können, um vermeintliche soziale Wohltaten zu begehen, dann wird unsere soziale Marktwirtschaft schlicht ausgehebelt. Ein Gesetz muss vom Prinzip her für alle Menschen, die es betrifft, allgemeingültig und verbindlich sein. Bei einer so sensiblen Angelegenheit wie der Lohnfindung, die bislang im fein gegliederten und geradezu filigranen Wechselspiel zwischen Individuen, zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwischen den Tarifparteien stattfindet, müssen staatliche Vorgaben jedoch scheitern, nicht zuletzt, da die Werkzeuge des Gesetzgebers zu grobschlächtig sind.

Wer aber jetzt erst nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages merkt, dass der gesetzliche Mindestlohn ein wirtschaftspolitischer Irrweg ist, macht mit dem Versuch, über Ausnahmen zurückzurudern, alles nur noch schlimmer. Denn der Mindestlohn selbst wäre ohne Zweifel ein Schock für viele wirtschaftliche Bereiche und würde vermutlich viele Arbeitsplätze kosten, aber Ausnahmen vom Mindestlohn würden darüber hinaus auch noch eine staatliche legitimierte Zweiklassengesellschaft etablieren. Das Bild, den Teufel mit dem Beelzebub austreiben, trifft hier den Nagel auf den Kopf.

Die Unionisten wären demnach gut beraten, mit dem Geplärre nach Ausnahmen aufzuhören und entweder den Mindestlohn in Reinform inklusive aller negativer wirtschaftlicher Folgen mitzutragen oder eben den Mumm aufzubringen, den Mindestlohn in Gänze abzulehnen und so die bislang so erfolgreiche soziale Marktwirtschaft, um die uns viele Länder auf diesem Planeten beneiden, aufrecht zu erhalten.

 

2 Responses
  • Thomas
    7. August, 2014

    Dem ganzen kann ich nur zustimmen. Wenn schon ein Mindestlohn, dann sollte dies auch wirklich für jeden gelten. Bei einer Ausnahme folgt gleich die nächste und am Ende ist man dann wieder am gleichen Punkt, wie jetzt auch und das kann und sollte doch nicht der Sinn einer solchen Veränderung sein.

  • Klaus
    19. Dezember, 2014

    Wichtig und das bedenken wenige, die dazu verpflichteten Unternehmen müssen den Mindestlohn doch auch bezahlen bzw. verkraften können. Das bedeutet für Unternehmen die keine riesigen Gewinne verbuchen und somit theoretisch das neue Lohnniveau zahlen könnten, sie sind entweder nicht in der Lage den Arbeitsplatz aufrecht zu erhalten, oder sie sind gezwungen höhere Preise zu verlangen, was dazu führen kann, dass sie nicht mehr wettbewerbsfähig sind und somit auch wieder der Arbeitsplatz verloren geht. Dann gibt es auch die Kosnumentenseite in dieser Debatte und da stellt sich die Situation doch oft so dar, selbst will man das Lohnniveau bekommen, als Konsument möchte man aber auch so günstig wie möglich einkaufen und auch hier müsste dann ein Umdenken einsetzen. Was aber nicht so einfach ist, da der Staat ja schon ordentlich in die Taschen der Konsumenten greift und diese gar nicht einfach höhere Preise bezahlen können. Also sollte der Ansatz lauten, wir lassen den Bürgern mehr Geld, die können jetzt höhere Preisniveaus zahlen und Unternehmen sind aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs um Mitarbeiter angehalten diese in angemessenen Lohnniveaus zu beschäftigen. In der jetzigen Form und Ausgestaltung werden lediglich Arbeitsplätze gefährdet.

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