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Grünes Licht für Cannabis?

 

symbolisch grüne Marihuanaampel, Foto:
Alejandro Forero Cuervo/CC BY 2.0

Nicht zuletzt dank der Legalisierungswelle in den eigentlich bislang für eine restriktive Drogenpolitik bekannten USA (siehe Handelsblatt vom 24.2.15), in denen inzwischen schon vier Staaten Freigabe erteilt haben , hat auch in Deutschland die Debatte um einen gelockerten Umgang mit Cannabis wieder Fahrt aufgenommen. Unterstützung kommt dabei von vielen Seiten. Sehr dezidiert hat sich beispielsweise der Schildower Kreis in einer Resolution (www.schildower-kreis.de) geäußert, die über 120 Strafrechtsprofessoren unterzeichnet haben und die zu dem Schluss gelangt, dass die geltende Prohibition nicht nur ihre Ziele verfehlt, sondern darüber hinaus sogar schädlich für Konsumenten und Gesellschaft ist.Auch Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bund Deutscher Kriminalbeamter beklagen vollkommen zu Recht die Sinnlosigkeit der derzeitigen Regelungen, bei denen auch Kleinstmengen an Cannabis automatisch Ermittlungen auslösen, in deren Folge die Staatsanwaltschaften die Verfahren allerdings auch nahezu immer einstellen. Auf diese Weise werden nicht nur unnötig Bürokratie erzeugt, sondern vor allem Personalressourcen verschwendet, die an anderer Stelle dringender benötigt würden. (Welt vom 23.11.14)

Ohne Zweifel darf Cannabiskonsum gleichwohl nicht verharmlost werden. Wie bei jeder anderen Droge auch, kann übermäßiger Konsum gefährliche Folgen haben und Abhängigkeiten auslösen. Alle Menschen, die durch jedwede Drogen in einen Abwärtsstrudel gezogen werden, benötigen Hilfe von Familie und Gesellschaft sowie medizinische Betreuung, wenn sie sich nicht aus eigener Kraft befreien können.

Allerdings ist das noch kein hinreichendes Argument für ein willkürlich gesetztes staatliches Verbot einer bestimmten Substanz oder einer bestimmten Beschäftigung. Menschen können aus ganz unterschiedlichen Gründen durch ganz unterschiedliche Sachverhalte in Sucht und Abhängigkeit geraten mit zum Teil verheerenden Konsequenzen. Das gilt auch für das Einkaufen, für Computerspiele, für Schokolade und vieles, vieles mehr. Niemand käme jedoch hoffentlich auf die Idee, alles verbieten zu wollen, was süchtig machen kann oder einen Rausch hervorruft. Es ist Teil des Menschseins, sich dann und wann auf unterschiedliche Weise in einen Rauschzustand zu versetzen. Dies ist an sich auch nicht schlimm, sofern nicht andere dadurch gefährdet werden (zum Beispiel im Verkehr) und alles in Maßen stattfindet. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn der Konsument die Kontrolle verliert. Dies lässt sich jedoch, wie die Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, nicht durch staatliche Verbote regeln. Beim Cannabis muss man das Verbot zudem in Verhältnis zu den „legalen“ Drogen wie beispielsweise Tabak oder Alkohol setzen und sich fragen, ob die staatliche Restriktion gerechtfertigt ist. Bei Cannabis ist diese weder verhältnismäßig noch zweckdienlich.

Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Konsumenten aufgrund dessen, dass der Handel im Rahmen der organisierten Kriminalität stattfindet, gerade durch das Verbot in Schwierigkeiten geraten. Verunreinigte Drogen, Verführung zu anderen Drogen oder finanzielle Erpressung seien hier als Beispiel genannt. All dies führt unter dem Strich dazu, dass sich auch Deutschland endlich in der Cannabislegalisierung bewegen und sich ein Beispiel an den Niederlanden oder jüngst den USA nehmen sollte. Eine schrittweise Freigabe in Form von gut organisierten, durchdachten und intensiv evaluierten Pilotprojekten könnte ein erster Schritt sein, um etwas mehr Freiheit in einem Bereich zu gewähren, in dem eine Beschneidung von Freiheit offensichtlich zu großen Problemen führt.

 

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