... der BKA-Datei "Gewalttäter Sport"?
(Eine Frage von der "Supporters Crew Freiburg e.V.")
Die Frage im Wortlaut:
"In der Datei Gewalttäter Sport sind über 11.000 Einträge „gewaltbereiter“ Fußballfans gespeichert, die oftmals auf absurde Art und Weise zustande gekommen sind. Für einen Eintrag in diese Datei ist keine strafgerichtliche Verurteilung notwendig. Auch wird dem Betroffenen nicht mitgeteilt, wenn er in diese Datei aufgenommen wird. Ein Eintrag führt für den Betroffenen zu erheblichen Beeinträchtigungen, z.B. polizeiliche Meldeauflagen bei Sportveranstaltungen, Reisebeschränkungen, etc. Einblick in diese Daten ist der Polizei uneingeschränkt möglich, so werden Betroffene beispielsweise bei Routineverkehrskontrollen auf ihren Eintrag in der Datei angesprochen. Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover, als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 10A 2412/07) haben entschieden, die Datei sei wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig. Dennoch wird diese Datei aufrecht erhalten.
- Halten sie diese Datei Gewalttäter-Sport in ihrer jetzigen Form für sinnvoll?
- Halten Sie die Datei aus datenschutzrechtlichen Gründen für legitim?
- Halten Sie es für gerechtfertigt, dass allein aus dem Eintrag in die Datei so weitreichende Konsequenzen wie Meldeauflagen und Reisebeschränkungen begründet werden und diese Maßnahmen nicht richterlich legitimiert werden?
"
meine Antwort:
Ich halte die derzeitige Ausgestaltung der Datei für sehr reformbedürftig. Wir brauchen eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage! Wir brauchen klare und verhältnismäßige Regelungen für die Voraussetzung der Aufnahme in die Datei. Insbesondere muss verhindert werden, dass Personen, für die nur zufällig ein Platzverweis ausgesprochen wird, nicht in die Datei aufgenommen werden. Die Transparenz muss erhöht werden. Betroffene müssen schon bereits über die mögliche Aufnahme in die Datei informiert werden und nicht erst per Zufall, wenn sie vor einem verschlossenen Stadion stehen. Außerdem muss es eine strenge zeitliche Befristung der Speicherung der Daten geben.
