... Stadionverboten?

(Eine Frage von der "Supporters Crew Freiburg e.V.")

Die Frage im Wortlaut:

"Nach § 4 Abs. 3 der Richtlinien des deutschen Fußballbundes zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten, sind Stadionverbote zwingend bei der Einleitung von polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen der dort genannten Straftaten auszusprechen. Eine Aufhebung der Stadionverbote – nach Einstellung des Ermittlungsverfahren nach § 153 StPO- ist in den Richtlinien nicht vorgesehen.

  1. Erachten Sie die Maßnahme von Stadionverboten gegen die überwiegend jugendlichen Fans für pädagogisch sinnvolle Maßnahmen?
  2. Halten sie es aus datenschutzrechtlicher Sicht für gerechtfertigt, dass Daten aus laufenden Ermittlungsverfahren an unbeteiligte Dritte (DFB, DFL, die Vereine) zur Aussprache von Stadionverboten weitergegeben werden, nur weil der Beschuldigte einer Fanszene/-gruppe zugerechnet wird?
  3. Halten Sie es für gerechtfertigt, dass Stadionverbote aufrecht erhalten werden, obwohl aus strafrechtlicher Sicht kein Interesse an weiteren Ermittlungen besteht?

"

meine Antwort:

zu 1:
Grundsätzlich kann es Fälle geben, in denen ein Stadionverbot aufgrund schwer wiegender Verfehlungen eine unumgängliche Maßnahme ist. Allerdings müssen die Ausgestaltung und die Dauer der Maßnahme auch überprüfbar sein. Ich gehe davon aus, dass ein Mensch nach einem Fehltritt in der Lage ist, sich zum positiven zu wenden. Dann muss auch die Möglichkeit gegeben sein, ein Stadionverbot wieder aufzuheben und einen Stadionbesuch wieder zuzulassen.

zu 2:
In einem zumutbaren Maß sollte ein Datenaustausch zwar möglich sein, sonst würde das ganze Sicherheitskonzept nicht funktionieren, dass auf einer Kooperation von Polizei und Vereinen beruht. Aber es muss sichergestellt werden, dass man sofort wieder aus den Dateien gelöscht wird – und zwar sowohl bei Vereinen als auch bei der Polizei - wenn sich herausstellt, dass man unberechtigt in eine Ermittlung hineingeraten ist. Außerdem gehören die Daten natürlich nur in die Hände der Sicherheitsbeauftragten der Vereine und dürfen nicht jedermann zur Verfügung stehen. Leider ist derzeit der Wille zum Speichern aller möglichen Daten sehr ausgeprägt – sowohl bei privat wie beim Staat. Deswegen habe ich noch meine Zweifel, was die Umsetzung angeht. Ich denke, dass der Bundestag sich dringend mit dem Thema beschäftigen muss.

zu 3:
Im Regelfall – gerade weil auch viele unschuldig in Ermittlungsverfahren geraten und dann sehr schwer aus den entsprechenden Dateien herauskommen – halte ich das für keine gute Lösung. Hier muss der Deutsche Fußballbund dringend nachbessern. Wenn sich herausstellt, dass man unberechtigt in eine Ermittlung hineingeraten ist, muss man auch wieder aus den Dateien gelöscht werden, und das Stadionverbot aufgehoben werden und zwar sofort.

Aber natürlich muss ein Verein in Ausnahmefällen auch dann Stadionverbote aussprechen dürfen, wenn ein Strafermittlungsverfahren eingestellt worden ist oder gar kein Ermittlungsverfahren läuft. In einer Disko gibt es ja auch berechtigte Fälle, bei dem man auch ohne Ermittlungsverfahren ein Hausverbot bekommt, weil man schon als Störenfried bekannt ist. Hier ist die Abwägung im Einzelfall zwar sicherlich nicht einfach. Eine Idee wäre es aber vielleicht, eine Art Schiedsstelle in einem Verein zu haben, an die man sich wenden kann, um sich zu „rehabilitieren“ und einen Stadionbesuch wieder zu ermöglichen.