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Freiburg sieht rot bei blau

Freiburg ist immer mal wieder gut für Phänomene der besonderen Art. Derzeit ist man sich nicht so ganz grün bei der Frage, ob man bei der Farbe blau gleich rot sehen muss. Gemeint sind die in blauem Glanz erstrahlenden Parkplätze der Immobilienfirma Augustin, um die ein erbitterter Streit entbrannt ist, wie beispielsweise der Badischen Zeitung vom 18. Juli zu entnehmen ist. 

Dabei gibt es so viele positive Assoziationen mit der Farbe Blau. Urlauber berichten mit verklärtem Blick vom blauen Himmel und dem blauen Meer, Kunstliebhaber schwärmen von der blauen Episode Picassos, Grüne kämpfen für blaue Plaketten, Cineasten denken sofort an die Trilogie ‚Drei Farben: Blau‘ und manch ein Durchschnittsbürger sehnt sich ab und danach, einfach mal blau zu machen, um vielleicht sogar blau zu sein. 

Wer die Farbe Blau googlet erkennt schnell, dass in Freiburg die Welt geradezu auf den Kopf gestellt wird. Denn Blau wird normalerweise verbunden mit Begriffen wie Harmonie, Sehnsucht, Beruhigung und Entspannung, nicht aber in der Green City. Da reichen schon ein paar blau bemalte Parkplätze, um die Gemüter zu erregen und alle Entspannung über Bord zu werfen. 

Zugleich handelt es sich aber auch um einen sehr lehrreichen Prozess, erfährt doch der Ottonormalverbraucher, um welch schwerwiegenden Verstoß es beim nicht genehmigten Bemalen eines privaten Parkplatzes geht. Nur wer die Welt durch eine rosarote Brille sieht, vermag zu glauben, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht aufgepasst und womöglich ein entscheidendes Verbot vergessen hat. Doch weit gefehlt, zum Glück gibt es ja das bislang in Freiburg eher stiefmütterlich behandelte Verunstaltungsverbot, was dem Wort nach ein Geschwister des Veranstaltungsverbots zu sein scheint und leicht verwechselt wird. Wie ein Fels in der Brandung ragt das Verunstaltungsverbot in Form des §11 der Landesbauordnung aus dem blauen Wasser und mahnt in klaren Worten jeden Bauherrn vor frevelhafter malerischer Handlung, wenn es dort in Absatz 2 heißt: „Bauliche Anlagen sind so zu gestalten, dass sie nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltet wirken.“

Das Baurechtsamt als Hüter aller baulichen Ordnung hat deshalb sofort und in gewohnt schneller Manier ohne zu zögern eingegriffen und gehandelt, um ein Exempel zu statuieren bevor noch andere auf die Idee kommen, Farbe an ihre Häuser oder gar auf die Böden zu legen. Wildwuchs und Chaos wären dann schließlich  vorprogrammiert und jeglicher Verunstaltung würde Vorschub geleistet. Leicht könnte es passieren, dass morgen jemand kommt und statt zu blau plötzlich zu grün oder womöglich gelb greift und dann wäre schließlich alles verloren. 

Zur Überraschung vieler ließen die Vollstrecker dann aber doch in einem Anflug von Milde Gnade walten und verzichteten darauf, den Übeltäter in einen schwarzen Kerker zu werfen, um ihm die Flausen von zu viel Farbe aus dem Kopf zu treiben. Jetzt soll er nur die Farbe vom Boden kratzen, um sich so wieder eine weiße Weste zu verschaffen. 

Doch noch ist der Vorhang des letzten Akts in diesem Drama nicht gefallen und Freiburg blickt gespannt auf die Bühne um zu erfahren, ob der Farbendavid dem Baugoliath die Stirn bieten kann oder ob bald wieder grauer Parkplatzalltag herrscht.

 

2 Responses
  • Edgar
    23. Juli, 2018

    In den 60ern baute mein Großvater das Haus in der Herrenstraße, in dem sich jetzt die Caritas befindet. Es gab eine Riesenaufregung in der Stadt, wurde mir später erzählt, weil er es münsterrot anmalte. Welche Anmaßung. Aber es blieb rot und änderte sich auch nicht, als neu gestrichen wurde.
    Mir gefallen manche schreienden Farben auch nicht. Ich muss sie ertragen. Jetzt halt Aldiblau am Boden. Man kann auch Parkplatzblau sagen. Die blauen Parkplatzschilder sind keine Verunstaltung. Oder rote Markierungen für die Fahrradspuren.
    Hätte es die Entrüstung bei Grün auch gegeben? Symbolisiert dann nicht einen Parkplatz, sondern erinnert an den ehemaligen Vorgarten, der jetzt beparkt wird.

  • Max Potaß
    13. September, 2018

    Man möge doch bitte ein Landesweites Gesetzt erlassen, dass nur die Farbe Grau (RGB Code 220,221,219) eine zulässige Farbe für Fassaden ist und Parkplätze dürfen ausschließlich Teerfarben sein. So kommt es auch zu keiner Verwirrung mehr, was erlaubt ist und was nicht. Und das Stadtbild wird endlich einheitlich. Die Vielfalt ist so anstrengend anzusehen.

    Man könnte wirklich zu dem Schluss kommen, dass einige Personen etwas engstirnig sind…

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