Redebeitrag zu TOP 6.1 ; G-18/232.1, am 23.10.2018 ; zum Hintergrund siehe auch diesen Artikel zu Grundstücksverkäufen. (und wie üblich gilt das gesprochene Wort)
Verehrter Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen
es ist noch nicht einmal ein Jahr her, dass der Gemeinderat sich fast einmütig auf ergänzende und klar definierte Spielregeln verständigt hat, wie beim Verkauf von Erbbaugrundstücken zu verfahren ist. Schon damals wurden sehr restriktive Bedingungen definiert,