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30er Chaos beenden

Seit Dezember 2016 hat der Gesetzgeber in §45 Abs.9 der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit eingeräumt, in unmittelbarer Nähe von Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen aus Gründen der Sicherheit Tempo 30 anzuordnen, auch wenn es sich dabei beispielsweise um eine Bundesstraße handelt. Schon zuvor gab es die Möglichkeit, im Rahmen von Lärmschutzmaßnahmen anhand klar definierter Kriterien Temporeduzierungen vorzunehmen¹. Von beiden Varianten haben Freiburg und umliegende Gemeinden inzwischen regen Gebrauch gemacht, was einerseits von der Intention her zu begrüßen ist, aber andererseits inzwischen zu einem schier unerträglichen Schilderwildwuchs geführt hat, wie das Beitragsbild anhand von ein paar Beispielen aus Freiburg und der March zeigt.

Autofahrer begegnen inzwischen teilweise im Minutentakt unterschiedlichen Arten der Tempo-30-Beschilderung, die sich mal auf die Nachtstunden und mal auf die Zeiten am Tag, dann aber mit zum Teil unterschiedlichen Uhrzeiten, beziehen. Sofern es keine definierten Öffnungszeiten gibt, wird auf die zeitliche Beschränkung verzichtet wie beispielsweise vor Schulen. Dieser Schilderwirrwar führt sicher nicht zu mehr Akzeptanz, sondern vor allem zu Verwirrung und nicht zuletzt auch überflüssigem Ärger. Denn wer gewillt ist, sich an die Regelungen zu halten, ist automatisch damit beschäftigt, während der Fahrt permanent die Uhrzeit zu kontrollieren. Eine Radarkontrolle wird damit, etwas überspitzt formuliert, für den regelkonformen Autofahrer in erster Linie zu einem Test, ob er während der Fahrt die Uhr im Blick hat und sich auf die ständig wechselnden Verhältnisse einlassen kann. 

Nicht immer gilt eine zeitabhängige Beschränkung

Das Verwirrspiel um die Frage, wo nun wann gerade 30 oder 50 gilt, sollte daher ein Ende finden, um Stress zu vermeiden und auch dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer sich wieder mehr um das Geschehen auf der Straße kümmern können anstatt sich mit dem Lesen von Zusatzzeichen zu beschäftigen. Dort, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung Tempo 30 angebracht ist, soll es auch dauerhaft gelten. Wenn wir ehrlich sind, ist doch Tempo 30 längst auch die faktische Regelgeschwindigkeit geworden, unabhängig davon, dass die Straßenverkehrsordnung das noch anders darstellt. Daher erscheint es inzwischen sinnvoller zu sein, diejenigen Straßen zu identifizieren, bei denen weiterhin 50 gelten soll und dies auch entsprechend auszuzeichnen, und dafür an den Stellen dauerhaft auf 30 zu setzen, bei denen das aus oben genannten Gründen geboten erscheint. 

Das ist zugegebenermaßen rechtlich nicht ganz einfach und es wäre falsch, der Verwaltung hier vorschnell den schwarzen Peter zuschieben zu wollen. Denn die Verwaltungsvorschriften geben ein enges Korsett² für Bereiche mit Tempo 30 vor. Andererseits gelingt es offensichtlich auch, auf der B31 zwischen Kronenbrücke und Tunnel eine dauerhafte 30 einzurichten, obwohl es sich um eine Bundesstraße handelt. Wie so oft gilt auch hier der alte Spruch „Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg“. Insofern wäre es wünschenswert, in der Frage 30 oder 50 wieder mehr Klarheit zu bekommen. Tempo 30 kann nicht nur aus Sicherheits- und Umweltgründen sinnvoll sein, sondern auch zur Verstetigung des Verkehrsflusses beitragen, wenn man die Verkehrssteuerung entsprechend darauf anpasst. Viele Autofahrer würden es sicher auch bevorzugen, mit 30 kontinuierlich zu fahren anstatt bei 50 im Stau zu stehen. Unabhängig davon wird es einige Einfall- und Ausfallstraßen geben, bei denen eine Temporeduzierung keinen Sinn ergibt, sondern die bewusst dazu dienen, größere Autoströme möglichst effizient zu bewältigen und abzuleiten und die deshalb auch entsprechend dafür ausgelegt sein müssen. Wenn diese Achsen leistungsfähig sind, lassen sich hier auch problemlos höhere Geschwindigkeiten darstellen, wie das beispielsweise bei der Besançonallee der Fall ist. Der innerstädtische Bereich hingegen wird sich weitgehend ganztags auf 30 einpendeln und hier ist die Verwaltung gefordert, gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Wege zu finden, das zu realisieren. Mit ein wenig Fingerspitzengefühl lassen sich an dieser Stelle allgemeine Sicherheits- und Umweltinteressen mit dem Bedürfnis der Autofahrer nach einfachen und verständlichen Regeln sowie einem möglichst kontinuierlichem Verkehrsfluss miteinander verbinden. 

 

Beitragsbild: Sascha Fiek

¹ s. Übersicht Verkehrsministerium Baden-Württemberg [19.8.2018]

² s. Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 [19.8.2018] 

1 Response
  • Marcel
    20. Februar, 2019

    „um Stress zu vermeiden und auch dafür zu sorgen, dass die Verkehrsteilnehmer sich wieder mehr um das Geschehen auf der Straße kümmern können anstatt sich mit dem Lesen von Zusatzzeichen zu beschäftigen.“
    Wenn die Verkehrsteilnehmer davon gestresst sein sollten, dann sollten sie das Fahrzeug am besten gleich stehen lassen.

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