Sign up with your email address to be the first to know about new products, VIP offers, blog features & more.

Soll Freiburg Erbbaugrundstücke verkaufen oder behalten?

Bislang war es in Freiburg gängige Praxis, dass Familien unter sehr restriktiven Bedingungen Erbbaugrundstücke von der Stadt erwerben konnten, für die zuvor ein Erbpachtvertrag bestanden hat. Damit sollte diesen Familien die Chance gegeben werden, zum eigenen Haus im Erbbaurecht auch den dazugehörigen Grund zu erlangen, sofern sichergestellt war, dass dieser Grundstückshandel nicht zu spekulativen Zwecken in einem dynamischen Immobilienmarkt missbraucht wird. Daher setzte die Stadt zunächst auf eine Spekulationsklausel mit einer Laufzeit von 10 Jahren. In dieser Zeit müssen aus dem Verkauf resultierende Gewinne zu 75% an die Stadt abgeführt werden. In einem nächsten Schritt wurde dann auch noch Anfang dieses Jahres eine auf 20 Jahre abzuschließende Verpflichtung zur Eigennutzung eingeführt samt eines dazugehörigen Rückübereignungsanspruchs der Stadt für den Fall eines Verstoßes. Das diente sozusagen als sehr langfristig angelegte Garantie, dass Familien nur unter dem wachsamen Auge der städtischen Verwaltung ihr Grundstück erwerben durften und dieses bei Fehlverhalten verlieren oder zumindest keinen Gewinn damit machen würden. 

Bis dato hatte die Verwaltung auch durchaus ein Interesse, immer wieder Grundstücke an Familien zu verkaufen, um die finanzielle Situation des Haushalts zu verbessern und hat von dieser Möglichkeit je nach Perspektive mehr oder weniger rege Gebrauch gemacht. Nach Vorstellungen der Grünen soll damit nun allerdings Schluss sein, weshalb sie zur Gemeinderatssitzung am 2. Oktober `18 einen entsprechenden Antrag angekündigt haben, laut dem die Veräußerung von Erbbaugrundstücken an Familien in Ein- oder Zweifamilienhäusern beendet werden soll. ( BZ vom 27.9.18 )

Wohl in der Hoffnung auf immer weiter explodierende Bodenpreise und wegen des aufgrund hinreichend gefüllter Kassen nicht mehr vorhandenen Verkaufsdrucks setzen die Grünen demnach darauf, mögliche Wertzuwächse lieber der Stadt als den betroffenen Familien zukommen zu lassen. Und in der Tat spricht sogar manches dafür, wertvolles Tafelsilber nicht vorschnell zu veräußern, sondern im Sinne einer finanziellen Nachhaltigkeit und finanzieller Stabilität Grund und Boden zu erhalten.

Doch egal, ob man jetzt eher die städtischen Finanzen oder das Wohl einzelner Familien im Blick hat, braucht es für einen möglichen Paradigmenwechsel in dieser Frage klare und faire Spielregeln. Wie man den Drucksachen der Stadt entnehmen kann, war es bis jetzt üblich, dass Familien auf Wunsch ihre Flächen zum Kauf angeboten bekommen haben. Diese Familien haben auf die Zusage der Stadt vertraut und sich darauf verlassen, unter den geltenden und erst jüngst festgesetzten Rahmenbedingungen Grundstücke erwerben zu können. Wenn die Politik nun beschließt, von diesem Verfahren abzuweichen und künftig keine Grundstücke mehr veräußern zu wollen, gebietet es der politische Anstand, das nur auf all diejenigen zu beziehen, die nach einem solchen Beschluss ein Grundstück im Erbbaurecht anstreben und genau wissen, worauf sie sich einlassen. Für all die Familien hingegen, die schon Angebote seitens der Stadt erhalten haben oder bei denen sogar schon der Notartermin anberaumt war, wäre es ein Schlag ins Gesicht, wenn die Stadt hier nun urplötzlich einen Rückzieher machte und die Familien im Regen stehen ließe.

Formaljuristisch mag ein solches Verhalten zwar zulässig sein, von der moralischen Seite her jedoch gewiss nicht. Dabei geht es nicht einmal so sehr um den eigentlichen Gegenstand des Grundstücksverkaufs, sondern um das Wesen einer Zusage an sich. Die Bürger_innen unserer Stadt müssen sich darauf verlassen können, dass die Politik zu ihrem Wort steht und kalkulierbar ist. Sie müssen darauf vertrauen können, dass einmal gemachte Zusagen auch eingehalten werden. Denn gerade in Zeiten von Politikverdrossenheit und von stärker werdenden populistischen Kräften, die am rechten Rand unsere offene Gesellschaft attackieren, müssen wir darauf achten, Vertrauen zu erhalten und es nicht zu verspielen. Insofern lässt sich sicherlich darüber reden, künftig davon abzusehen, bei neuen Erbpachtverträgen Verkaufsangebote zu unterbreiten. Aber diejenigen, die Zusagen unter den geltenden Rahmenbedingungen gemacht bekommen haben, müssen sich auf diese verlassen können. Alles andere wäre ein grobes Foulspiel gegenüber den Bürger_innen und würde verständlicherweise zu Frust führen, der dann womöglich darin endet, dass auch solche Menschen sich abwenden.

 

Drucksachen der Stadtverwaltung als Quellen: G-18/232 , G-18/088G-14/243 

Beitragsbild: de:User:Andreas Koll, Prefabricated house, CC BY-SA 3.0

 

7 Responses
  • Birte Maurer
    29. Mai, 2020

    Ich wusste gar nicht, dass es bislang gängige Praxis war, dass Familien Erbbaugrundstücke von der Stadt erwerben konnten für die zuvor ein Erbpachtvertrag bestanden hat. Es ist ja prinzipiell nicht schlecht, dass die Familien zumindest keinen Gewinn damit machen sollten, wenn sie es von der Stadt sehr günstig erhalten habe. Ich habe mich letztens auch mit einem Immobilienmakler getroffen um ein solches Erbgrundstück zu erwerben.

  • Rachelle Wilber
    3. September, 2020

    Der Beitrag zum Thema Ankauf ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.

  • Mario Schwarz
    23. Juni, 2021

    Ich kann nachvollziehen, dass auch die moralische Ebene äußerst wichtig für die Bürger ist, wenn die Stadt plötzlich einen Rückzieher machen würde. Ich habe ebenfalls ein Grundstück vererbt bekommen, mit dem ich leider nichts anfangen kann. Hoffentlich finde ich in dem Fall einen geeigneten Partner, bei dem ich das Grundstück an den Mann bringen kann.

  • Mario Schwarz
    29. Juli, 2021

    Dass die Politik es für Familien ungünstig regelt, die schon Angebote seitens der Stadt erhalten haben, kann ich nicht verstehen. Ich habe ebenfalls ein altes Haus vererbt bekommen und ich habe eine lange Zeit intensiv überlegt, was ich mit der Immobilie nun mache. Da ich im Endeffekt das Haus verkaufen möchte, werde ich mich an einen passenden Vermittler wenden.

  • Melanie Samsel
    16. Januar, 2022

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag! Ich finde es gut zu wissen, unter welchen Bedingungen man in Freiburg bisher Grundstücke kaufen oder verkaufen konnte. Wir überlegen nämlich gerade, als Investition auf ein Grundstück in der Nähe Freiburgs zu bieten. Allerdings klingt das alles ja ein wenig kontrovers, wir werden da definitiv noch ein wenig mehr Informationen suchen und uns beraten lassen.

  • Jan Dijkstra
    31. Januar, 2022

    In der Vergangenheit hat es sich für mich ebenfalls als richtig erwiesen, nachhaltige Wertsachen zu behalten, anstatt zu verkaufen. Ich habe vor, mein altes Grundstück dieses Jahr zu verkaufen. Hoffentlich finde ich dafür einen guten Immobilienmakler für den Grundstücksverkauf.

Schreibe einen Kommentar zu Melanie Samsel Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert